Zweckentfremdungsverbot
Erklärung:
- Grundsätzlich steht es einem Vermieter frei, wie er seine Wohnung nutzen möchte.
- Ein Zweckentfremdungsverbot schränkt dieses Recht ein, um Wohnraum zu erhalten. Absichtlicher Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen werden unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Gemeinden oder Stadtteilen beschränkt.
- Per Verordnung der Landesdsregierung (siehe auf revosax.sachsen.de) können Gemeinden per Satzung das Zweckentfremdungsgebot anwenden.
Wir, der der DMB Landesverband Sachsen e.V., halten dies für eine sinnvolles Instrument in einem angespannten Wohnungsmarkt. Eine Anwendung jedenfalls auf ausgewählte Gebiete begrüßen wir.