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Piraten

1. Verordnung zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbremse treten schon 2025 wieder außer Kraft. Werden Sie sich für eine Verlängerung stark machen?

Ja. Beide Maßnahmen helfen, Mieter:innen vor finanzieller Überlastung zu schützen, Verdrängung sowie Segregation einzudämmen und spekulative Entwicklungen einzuschränken.

 

2. Zuletzt wurde von der Landesregierung eine Rechtsgrundlage für Zweckentfremdungsverbote erlassen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt diese schwach aus. So kann Leerstand erst nach 12 Monaten sanktioniert werden. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht berücksichtigt. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Gesetze müssen immer wieder überprüft und an Gegebenheiten angepasst werden. Das Sächsische Zweckentfremdungsverbot zum Beispiel ist von seiner Entstehung an zu kurz gedacht. Insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten muss das Zweckentfremdungsverbot schneller und umfassender greifen.

 

3. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Beispielsweise nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, ermöglicht durch Zuschüsse der Kommune –obwohl sozialer WohnungsbauAufgabe des Landes ist. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.

Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Sollte allein die Erhöhung der Förderung von sozialem Wohnbau nicht ausreichen, welche alternativen Maßnahmen halten Sie dann für sinnvoll?

Die Förderung von sozialem Wohnungsbau erfolgte in Sachsen lange Zeit überhaupt nicht und in den letzten Jahren immer nach dem Motto "zu wenig, zu spät". Sachsen muss die Förderklissen deutlich ausbauen und die Förderrichtlinien deutlich entschlacken, damit Kommunen sowie private Investoren massiv in den Bau von preisgestützen Wohnungen einsteigen können.

Neben der Förderung von sozialem Wohnungsbau im Freistaat braucht es die Umwandlungen von Bestandsimmobilien, eine stärkere Regulierung von Ferienwohnungen und die Förderung und Umsetzung von alternativen Wohnformen (z.B. Wächterhäuser, Wagenplätze, Wohninitiativen, Genossenschaften und Miethaussyndikate.). Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass kommunale Liegenschaften an Genossenschaften und Miethaussyndikate über Erbpacht zur Nutzung gegeben werden. Gleichzeitig - wie derzeit in Dresden - setzen wir uns dafür ein, dass Wohnungsbestände von Konzernen wieder rekommunalisiert werden. Auch hierbei kann der Freistaat unterstützen. Durch Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und Milieuschutzsatzungen (Eindämmung von Luxussanierungen und Vorkaufsrechte) muss sichergestellt werden, dass sich die steigende Mietspirale nicht weiter dreht.

 

4. Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging die Gemeinde noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, rechnet diese aktuell mit über 600.000 Personen.

In Leipzig sollen im Jahr 2030 ca. 639.000 Einwohner und 2040 ca. 664.000 Einwohner leben.

Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur durch Wohnungsneubau in den wachsenden Gemeinden aufgefangen werden können. Wichtig wäre eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beispielsweise von der Landeshauptstadt Dresden ausdrücklich beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Um dem Trend der Landflucht entgegenzutreten, benötigt es in den kommenden Jahren weitreichende Förderungen in die sächsische Infrastruktur, insbesondere das Umland der kreisfreien Städte. Zum einen muss ein attraktives Verkehrsangebot zwischen Stadt und Umland sichergestellt werden, vorrangig ein eng getakteter und flächendeckend erreichbarer ÖPNV. Zum anderen müssen die Umland-Kommunen selbst als attraktive Alternative zur Stadt entwickelt werden. Dies umfasst mehr als die Schaffung neuen Wohnraums, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten, Bildungsangebote wie Schulen und Bibliotheken, Freizeit- und Kulturangebote, medizinische Versorgung und mehr. Kurzum: Das Prinzip der kurzen Wege, welches die Großstadt so attraktiv macht, muss auch im Umland umgesetzt werden.

Bei all diesen Maßnahmen handelt es sich um unumgängliche Investitionen, wenn der Freistaat die Landflucht eindämmen will. Diese Maßnahmen nicht zu ergreifen, wird zu weiterem Andrang in den Großstädten und damit einhergehend Mietsteigerungen führen, welche für bestimmte Einkommensgruppen nicht mehr bezahlbar sein werden.

Indem sich Großunternehmen für den Standort Sachsen entscheiden, übernehmen diese damit auch Verantwortung für diese Region. Aus diesem Grund sollte der Freistaat sie sowohl bei den Planungen als auch bei der Finanzierung beteiligen.

 

5. Welche Antworten haben Sie auf den fortschreitenden Strukturwandel im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt Wohnen und der dort voranschreitenden Abwanderung? Ändert sich nichts Wesentliches, sollen laut aktueller Studie der Bertelsmann-Stiftung Landkreise in Sachsen bis zu 19% ihrer Bevölkerung bis 2040 verlieren.

Die Entwicklung der letzten 30 Jahre hat den ländlichen Raum ausbluten lassen. Verlust von Arbeitsmöglichkeiten führt zu Verlust von Menschen führt zu Verlust von Bäckereien, Fleischereien, Eisenwarenläden. Die Ärzt·innenpraxen schließen, das Vereinsleben stirbt und die letze Gastwirtschaft schließt - dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden!

Hierfür muss die verkehrliche und soziale Infrastruktur gestärkt werden. Ein Schlüssel für einen in Zukunft gelingenden Strukturwandel ist die Digitalisierungs-Infrastruktur, welche in Kombination mit einer Gründungsoffensive des Freistaats neue und beständige Arbeitsmöglichkeiten in der Fläche schaffen wird.

Und schließlich muss die seit Jahrzehnten verzeichnete Abwanderung in einen Zuzugs-Trend von (insbesondere jungen) Menschen verwandelt werden. Relativ günstiger Wohnraum gepaart mit einem ländlichen Flair ist gerade auch für Familien oder Menschen, welche nicht gerne in der beengten Stadt leben wollen, attraktiv.

Musterregion für einen solchen Strukturwandel kann sicherlich die Lausitz sein, in der der scheidende Braunkohleabbau durch zukunftsträchtige Industrien (und deren Zulieferer) ersetzt wird. Hier muss darauf geachtet werden, dass die verwendeten Transformationsmittel tatsächlich in den Gemeinden ankommen.

Außerdem wollen wir mehr Neues wagen: So setzen wir uns zum Beispiel für alternative Wohnmodelle wie gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnen ein, fordern ein sinnvolles Leerstandsmanagement für kulturelle und gewerbliche Nutzung, wollen die Bürger·innen vor Ort mehr einbinden und auch mit Modellprojekten, beispielsweise für das Bedingungslose Grundeinkommen, gemeinsam ausloten, wie unser aller Zukunft aussehen könnte.

 

6. Was ist notwendig, um Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang zu bringen?

Klimaschutz und bezahlbares Wohnen schließen sich nicht nur nicht aus - sie bedingen einander! Das Beheizen von Wohnraum mit fossilien Brennstoffen wird immer teurer werden. Jeder Euro für Investitionen in erneuerbare Energien (Wärme/Kühlung/Strom) wird sich in Zukunft durch eingesparte Nebenkosten refinanzieren.

Besonders bei Neub- und Umbauten muss hier bereits auf energieffizientes Bauen bzw. Sanierungen, mit modularen Einheiten und nachhaltigen Materialien gesetzt werden, was auch auf lange Sicht ökonomische Vorteile bringt. Auch kann durch gezielte Förderungen auf die Nachhaltigkeit des Wohnraums Einfluss genommen werden. Wir setzen uns beispielsweise für die Förderung von Balkonkraftwerken ein.

Die Politik muss nur aufpassen, dass die Kosten für diese Transformation nicht übergebühr durch die Mietenden und die Nachhaltigkeits-Dividende nicht überwiegend von den Besitzenden eigestrichen wird. Wir PIRATEN werden uns vehement dafür einsetzen, dass sich die Bemühungen zur CO2-Einsparung auch monetär bei Mieter·innen positiv auswirkt.

 

7. Die zuletzt erhebliche Inflation hat gezeigt, dass dringend mieterschützende Nachbesserungen an der Indexmiete erforderlich sind. Im Gegensatz zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete fehlt es aber beispielsweise an einer Kappungsgrenze. Wie will sich Sachsen für mehr Mieterschutz auf Bundesebene in Mietverträgen mit Indexmiete einsetzen?

Indexmietverträge sind zunächst ein mögliches Mittel, um wenigstens irgendeinen einfach nachprüfbaren Parameter zwischen Mieter·in und Vermieter·in vertraglich zu fixieren, nachdem die Mietehöhe in der Zukunft bemessen wird. Der Nachteil ist natürlich, dass bei höherer Inflation nicht nur das allgemeine Leben, sondern auch die Miete, sich zeitgleich verteuert. Kappungsgrenzen können hier eine dämpfende Wirkung erzielen.

Hierfür sollte auch von Landesseite eine Prüfung der Gesetzeslage angestoßen werden. Weitaus kritscher sehen wir die sog. Staffelmietverträge. Hier werden Mieter·innen oft mit vermeidlich günstigen Einstiegsmieten 'geködert' - und die wahren Mietkosten treten dann erst hervor, wenn die Menschen länger ihren Wohnraum nutzen.

 

8. Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung stellt sich als erhebliches Risiko für Mieterinnen und Mieter dar. Problematisch ist zum einen die Missbrauchsmöglichkeit, da vorgeschobener Eigenbedarf nach aktueller gesetzlicher Lage kaum nachzuweisen ist. Helfen könnten unter anderem Verordnungen des Landes. Denkbar ist ein Umwandlungsverbot für angespannte Wohnungsmärkte nach § 250 BauGB und/oder eine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung gemäß § 577 a Abs 2 BGB. Werden Sie sich für den Erlass dieser Verordnungen einsetzen? Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, um das Risiko zu senken, die Wohnung durch Eigenbedarfskündigung zu verlieren.

Ja, wir werden uns über den Bundesrat für eine gerechtere Ausgestaltung der (sog.) Eigenbedarfskündigung einsetzen. Insbesondere müssen die Nachweispflichten und Härtefallregelungen deutlich nachgebessert werden. Auch braucht es Umzugshilfen für Betroffene und strengere Kontrollen und Sanktionen bei missbräuchlicher Nutzung und Dokumentationspflichten für Vermieter·innen.

Auf Landesebene muss die Mietrechtsberatung deutlich gestärkt werden.