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Mietpreisbremse

Erklärung:

  • Grundsätzlich ist ein Vermieter frei, welche Miete er für seine Wohnung verlangt.
  • Die Mietpreisbremse macht davon eine Ausnahme: wo sie gilt, darf die Kaltmiete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

 

Diese Verordnung läuft am 31.12.2025 aus und muss verlängert werden - finden wir vom DMB Landesverband Sachsen e.V.