Kappungsgrenze
Erklärung:
- Will der Vermieter die Miete anheben, muss er zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze.
- Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
- Per Verordnung der Landesdsregierung (siehe auf revosax.sachsen.de) ist diese in Leipzig und Dresden auf 15 Prozent reduziert.
Das bedeutet: Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Mieterhöhung zulassen würde, darf wegen der Kappungsgrenzenverordnung in drei Jahren die Kaltmiete nur um maxmial 15 bzw. 20 Prozent erhöht werden.
Diese Verordnung läuft am 30.06.2025 aus und muss aus unserer Sicht verlängert werden - finden wir vom DMB Landesverband Sachsen e.V.