BSW - Bündnis Sahra Wagenknecht
1. Die Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbremse treten schon 2025 wieder außer Kraft. Werden Sie sich für eine Verlängerung stark machen?
Angesichts steigender Mieten (v.a. in Ballungszentren) und hoher Energiepreisen ist eine Obergrenze nötig. In Deutschland liegt der durchschnittliche Wohnkostenanteil zwar bei 24,5% (2022), doch ist der Anteil gerade bei niedrigeren Haushaltseinkommen deutlich höher – bei armutsgefährdeten Familien liegt er bei fast 44%. Das BSW will das ändern: staatliche Wohngeldzahlungen müssen erhöht, bürokratische Hürden für Wohngeldberechtigte, die bewirken, dass längst nicht alle ihre Rechte in Anspruch nehmen (können), müssen abgebaut werden. Ebenso wichtig sind verstärkte Bautätigkeit und Instrumente wie verschärfte Mietpreisregulierungen, Mietpreiskontrollen und -Deckel: Denn indirekt kommen Wohngeldzahlungen wieder den Immobilieneigentümern zugute, die diese staatlichen Leistungen in ihrer Mietgestaltung einpreisen: Auf mindestens 20 Mrd. Euro summierten sich 2023 die Ausgaben für Wohngeld und Kosten der Unterkunft - öffentliche Ausgaben, die man teilweise einsparen könnte, wenn man mehr in den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau investieren würde. So subventioniert die öffentliche Hand Gewinne von privaten Eigentümern, insbesondere von Wohnungskonzernen. Damit muss Schluss sein!
2. Zuletzt wurde von der Landesregierung eine Rechtsgrundlage für Zweckentfremdungsverbote erlassen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt diese schwach aus. So kann Leerstand erst nach 12 Monaten sanktioniert werden. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht berücksichtigt. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Die Schaffung von Wohnraum und der Schutz vor Zweckentfremdung sind zentrale Anliegen unserer Partei. Wir sehen mit Sorge, dass in vielen Städten und Gemeinden Wohnraum zweckentfremdet wird, sei es durch Leerstand, Umwandlung in Ferienwohnungen oder die Umnutzung zu Gewerberäumen. Dies verschärft die ohnehin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und führt zu höheren Mieten und weniger verfügbarem Wohnraum für die Menschen.
Die aktuelle Rechtsgrundlage in Sachsen, die erst nach 12 Monaten Leerstand Sanktionen vorsieht und die Umwandlung in Gewerbe nicht berücksichtigt, greift zu kurz. In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt halten wir eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots für notwendig und sinnvoll. Konkret fordern wir, dass Leerstand bereits nach einem kürzeren Zeitraum sanktioniert wird und die Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbezwecken ebenfalls einer strengen Prüfung unterzogen wird. Zudem sollten die Behörden stärker in die Lage versetzt werden, solche Fälle zu kontrollieren und durchzusetzen.
Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für alle sicherzustellen und zu verhindern, dass Spekulationen und kurzfristige Profitorientierungen den Wohnungsmarkt weiter belasten. Eine striktere Regelung würde dazu beitragen, den Wohnraum zu schützen und sicherzustellen, dass er den Menschen und nicht den wirtschaftlichen Interessen weniger zugutekommt.
3. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Beispielsweise nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, ermöglicht durch Zuschüsse der Kommune –obwohl sozialer Wohnungsbau Aufgabe des Landes ist. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.
Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Sollte allein die Erhöhung der Förderung von sozialem Wohnbau nicht ausreichen, welche alternativen Maßnahmen halten Sie dann für sinnvoll?
Der soziale Wohnungsbau ist eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand, um bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Situation in Sachsen, insbesondere der Stillstand beim Bau von Sozialwohnungen, ist alarmierend und erfordert dringend umfassende Maßnahmen von Seiten der Landesregierung.
Um den sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen, sind mehrere Schritte notwendig:
1. Erhöhung der finanziellen Förderung: Eine wesentliche Maßnahme ist die deutliche Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau. Diese Förderung muss so gestaltet sein, dass Baukosten gedeckt und langfristig niedrige Mieten ermöglicht werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die sich an den realen Baukosten orientieren und Planungssicherheit für Bauherren bieten.
2. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: Die Gründung oder Reaktivierung landeseigener Wohnungsbaugesellschaften kann eine zentrale Rolle spielen. Diese Gesellschaften könnten gezielt sozialen Wohnraum schaffen, ohne die Gewinnerzielung in den Vordergrund zu stellen, und so langfristig stabile und niedrige Mieten garantieren.
3. Rekommunalisierung von Wohnraum: Ein weiterer Ansatz ist die Rückführung von privatisiertem Wohnraum in öffentliche Hand. Dies kann über den Ankauf von Bestandswohnungen oder durch die Nutzung von Vorkaufsrechten geschehen. So kann der Bestand an Sozialwohnungen gesichert und erweitert werden.
4. Bodenpolitik reformieren: Die Kosten für Bauland stellen oft eine erhebliche Hürde dar. Die Landesregierung sollte daher eine aktive Bodenpolitik betreiben, bei der kommunale Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden. Auch die Einführung von Erbpachtmodellen könnte eine sinnvolle Alternative sein.
5. Förderung alternativer Wohnformen: Zusätzlich sollte die Landesregierung alternative Wohnmodelle wie Genossenschaften und gemeinschaftliches Bauen stärker unterstützen. Diese Modelle können sozialverträgliche und innovative Wohnlösungen bieten, die oft langfristig günstige Mieten sichern. Sollte allein die Erhöhung der Förderung nicht ausreichen, müssen wir den Wohnungsbau umfassender denken. Dazu gehört auch eine klare Absage an Spekulationen mit Wohnraum und eine strikte Regulierung des Immobilienmarktes. Der Staat muss stärker in die Verantwortung genommen werden, um sicherzustellen, dass Wohnraum nicht als Spekulationsobjekt dient, sondern ein Grundrecht bleibt. Unser Ziel ist es, dass Wohnen für alle Menschen in Sachsen bezahlbar bleibt und niemand aufgrund von Wohnraummangel in existenzielle Not gerät. Dies erfordert eine konsequente und soziale Wohnungspolitik, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt.
4. Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging die Gemeinde noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, rechnet diese aktuell mit über 600.000 Personen. In Leipzig sollen im Jahr 2030 ca. 639.000 Einwohner und 2040 ca. 664.000 Einwohner leben.
Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur durch Wohnungsneubau in den wachsenden Gemeinden aufgefangen werden können. Wichtig wäre eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beispielsweise von der Landeshauptstadt Dresden ausdrücklich beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Städten wie Dresden und Leipzig stellt die Landesregierung vor enorme Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Es ist unerlässlich, dass schnell und zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden, um den Bedarf zu decken und eine soziale Durchmischung zu gewährleisten.
Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern, sehen wir folgende Impulse und Maßnahmen als sinnvoll und notwendig an:
1. Regionale Wohnraumplanung: Die Landesregierung muss eine regionale Wohnraumstrategie entwickeln, die nicht nur die Städte selbst, sondern auch das Umland einbezieht. Hierzu sollten kommunale und regionale Akteure eng zusammenarbeiten, um eine koordinierte Flächen- und Infrastrukturplanung zu gewährleisten. Die Anbindung des Umlandes durch einen ausgebauten öffentlichen Nahverkehr und die Schaffung attraktiver Wohnangebote in kleineren Städten und Gemeinden sind dabei zentral.
2. Förderung des Wohnungsbaus im Umland: Um die Last des Bevölkerungswachstums nicht ausschließlich auf die Städte zu legen, sollten gezielt Förderprogramme für den Wohnungsbau im Umland aufgelegt werden. Dies könnte durch Zuschüsse für Neubauten oder Renovierungen, aber auch durch Anreize für die Umnutzung von Leerstand und Industriebrachen zu Wohnzwecken geschehen.
3. Anreize für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnbau: Um sicherzustellen, dass der neue Wohnraum auch bezahlbar bleibt, sollten klare Vorgaben und Förderungen für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau etabliert werden. Das umfasst zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, aber auch die Unterstützung innovativer Baukonzepte wie Genossenschaften oder gemeinschaftliches Bauen.
4. Infrastrukturentwicklung und Flächenmanagement: Das Bevölkerungswachstum erfordert auch eine entsprechende Erweiterung der Infrastruktur, insbesondere im Umland. Die Landesregierung sollte den Ausbau von Verkehrsnetzen, Schulen, Kitas und Gesundheitseinrichtungen priorisieren, um das Wohnen außerhalb der Ballungszentren attraktiver zu machen. Hierzu gehört auch eine aktive Bodenpolitik, um Bauland gezielt für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen.
5. Kombination von Wohn- und Gewerbegebieten: Bei den neuen Industrieansiedlungen sollte darauf geachtet werden, dass diese in Kombination mit Wohnbauprojekten geplant werden. Gemischte Gebiete, die sowohl Arbeitsplätze als auch Wohnraum bieten, können den Pendelverkehr reduzieren und eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern.
6. Interkommunale Zusammenarbeit: Um den Wohnraumbedarf effektiv zu bewältigen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Städten und dem Umland notwendig. Die Landesregierung sollte daher interkommunale Kooperationen fördern, bei denen Gemeinden gemeinsam an Lösungen arbeiten und Ressourcen bündeln. Dies könnte beispielsweise durch regionale Baugesellschaften oder gemeinsame Wohnbauprojekte geschehen.
Die Landesregierung steht in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und soziale Stadt- und Regionalentwicklung zu schaffen. Dabei müssen sowohl die Interessen der Städte als auch die Potenziale des Umlandes berücksichtigt werden. Nur durch eine ganzheitliche Planung und gezielte Maßnahmen können wir sicherstellen, dass der Wohnraum für alle bezahlbar bleibt und das Umland als attraktiver Lebensraum gestärkt wird.
5. Welche Antworten haben Sie auf den fortschreitenden Strukturwandel im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt Wohnen und der dort voranschreitenden Abwanderung. Ändert sich nichts Wesentliches, sollen laut aktueller Studie der Bertelsmann-Stiftung Landkreise in Sachsen bis zu 19 % ihrer Bevölkerung bis 2040 verlieren.
Der fortschreitende Strukturwandel im ländlichen Raum, verbunden mit einer zunehmenden Abwanderung, stellt eine der größten Herausforderungen für Sachsen dar. Der prognostizierte Bevölkerungsverlust von bis zu 19 % in einigen Landkreisen bis 2040 ist alarmierend und erfordert dringend wirksame Gegenmaßnahmen. Wohnen und Lebensqualität im ländlichen Raum müssen gestärkt werden, um Abwanderung zu stoppen und umzukehren. Unsere Antworten auf diese Herausforderungen umfassen folgende Ansätze:
1. Dezentralisierung und Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe: Um den ländlichen Raum wieder attraktiver zu machen, muss die Landesregierung verstärkt auf die Dezentralisierung setzen. Dazu gehört die gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen außerhalb der Ballungsräume. Der Ausbau digitaler Infrastruktur und die Förderung von Homeoffice-Modellen können es ermöglichen, dass Menschen auch im ländlichen Raum arbeiten, ohne lange Pendelstrecken in Kauf nehmen zu müssen.
2. Infrastruktur und Anbindung verbessern: Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs, ist entscheidend, um ländliche Gebiete besser mit den Städten zu verbinden. Zudem müssen Breitband- und Mobilfunknetze flächendeckend ausgebaut werden, um moderne Lebens- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Gute Verkehrsanbindungen und digitale Infrastrukturen sind wesentliche Faktoren, um Abwanderung zu stoppen und den ländlichen Raum attraktiver zu machen.
3. Förderung von Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum: Es muss attraktiver Wohnraum in ländlichen Gebieten geschaffen werden, der den Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungsgruppen entspricht. Dazu gehört die Renovierung und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden, die Förderung von energieeffizientem Bauen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig sollten Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität unterstützt werden, etwa durch den Erhalt und Ausbau von Schulen, Kitas, Gesundheitsdiensten und kulturellen Einrichtungen.
4. Unterstützung für lokale Gemeinschaften und Beteiligung: Die Förderung von lokalen Gemeinschaftsprojekten, wie Genossenschaften, Dorfläden oder gemeinschaftlichen Wohnprojekten, kann das soziale Zusammenleben stärken und den ländlichen Raum beleben. Darüber hinaus sollten Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Planung und Umsetzung von Projekten einbezogen werden, um die Akzeptanz und Identifikation mit den Maßnahmen zu erhöhen.
5. Nachhaltige Landnutzung und ökologische Landwirtschaft: Die Förderung einer nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft kann den ländlichen Raum wirtschaftlich stärken und gleichzeitig den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen. Durch eine gezielte Unterstützung von regionalen Wertschöpfungsketten, ökologischen Anbaumethoden und nachhaltigen Forstwirtschaftsprojekten kann eine zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum geschaffen werden.
6. Steuerliche Anreize und Förderprogramme: Steuerliche Anreize, wie zum Beispiel die Befreiung von Grunderwerbsteuer bei der Ansiedlung im ländlichen Raum, sowie spezifische Förderprogramme für den Wohnungsbau und die Ansiedlung von Unternehmen, können helfen, Abwanderung zu verhindern und Zuzug zu fördern.
Unser Ziel ist es, dem ländlichen Raum in Sachsen eine Perspektive zu bieten, die auf sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten basiert. Die Abwanderung kann nur gestoppt werden, wenn es gelingt, attraktive Lebensbedingungen zu schaffen und den ländlichen Raum als lebenswerten und zukunftsfähigen Ort zu gestalten. Hierfür sind umfassende, koordinierte und nachhaltige Maßnahmen notwendig, die den Menschen vor Ort konkrete Verbesserungen bringen.
6. Was ist notwendig, um Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang zu bringen.
Zugang zu energieeffizientem Wohnraum darf keine Frage des Geldbeutels sein! Daher ist sicherzustellen, dass entsprechende Förderprogramme sozial (neu-)aufgelegt werden, dass entsprechende Modernisierungen nicht einseitig auf die Mieter umgelegt (siehe oben) bzw. dass sie nicht nur von wohlhabenden (Eigenheim-)Eigentümern umgesetzt werden können. Bestehende EU-Förderprogramme wie etwa aus dem „Corona-Wiederaufbau-Programm“ Next Generation EU, in dessen Rahmen auch Klimaschutz- und Energie-Effizienz-Programme förderfähig sind, oder aus den Regional- und Strukturfonds sollten – wo dies möglich ist – genutzt und die Programme von den Mitgliedstaaten so umgesetzt werden, dass soziale und Klimaziele auch im Wohnungsbau nicht gegeneinander ausgespielt werden. Neue EU-Fonds lehnen wir unter den gegebenen Bedingungen ab
7. Die zuletzt erhebliche Inflation hat gezeigt, dass dringend mieterschützende Nachbesserungen an der Indexmiete erforderlich sind. Im Gegensatz zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete fehlt es aber beispielsweise an einer Kappungsgrenze.
Wie will sich Sachsen für mehr Mieterschutz auf Bundesebene in Mietverträgen mit Indexmiete einsetzen?
Angesichts steigender Mieten (v.a. in Ballungszentren) und hoher Energiepreisen ist eine Obergrenze nötig. In Deutschland liegt der durchschnittliche Wohnkostenanteil zwar bei 24,5% (2022), doch ist der Anteil gerade bei niedrigeren Haushaltseinkommen deutlich höher – bei armutsgefährdeten Familien liegt er bei fast 44%. Das BSW will das ändern: staatliche Wohngeldzahlungen müssen erhöht, bürokratische Hürden für Wohngeldberechtigte, die bewirken, dass längst nicht alle ihre Rechte in Anspruch nehmen (können), müssen abgebaut werden. Ebenso wichtig sind verstärkte Bautätigkeit und Instrumente wie verschärfte Mietpreisregulierungen, Mietpreiskontrollen und -Deckel: Denn indirekt kommen Wohngeldzahlungen wieder den Immobilieneigentümern zugute, die diese staatlichen Leistungen in ihrer Mietgestaltung einpreisen: Auf mindestens 20 Mrd. Euro summierten sich 2023 die Ausgaben für Wohngeld und Kosten der Unterkunft - öffentliche Ausgaben, die man teilweise einsparen könnte, wenn man mehr in den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau investieren würde. So subventioniert die öffentliche Hand Gewinne von privaten Eigentümern, insbesondere von Wohnungskonzernen. Damit muss Schluss sein!
8. Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung stellt sich als erhebliches Risiko für Mieterinnen und Mieter dar. Problematisch ist zum einen die Missbrauchsmöglichkeit, da vorgeschobener Eigenbedarf nach aktueller gesetzlicher Lage kaum nachzuweisen ist.
Helfen könnten unter anderem Verordnungen des Landes. Denkbar ist ein Umwandlungsverbot für angespannte Wohnungsmärkte nach § 250 BauGB und/oder eine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung gemäß § 577 a Abs. 2 BGB.
Werden Sie sich für den Erlass dieser Verordnungen einsetzen? Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, um das Risiko zu senken, die Wohnung durch Eigenbedarfskündigung zu verlieren.
Grundsätzlich begrüßt das BSW alle Maßnahmen, die den Schutz der Mieter verbessern. Regelungen auf EU-Ebene (das EU-Parlament allein kann derartige Forderungen unter den aktuellen vertraglichen Bedingungen nicht auf den Weg bringen) sollten sich jedoch darauf beschränken, Mindeststandards per Richtlinie festzulegen. Eine Ausweitung der EU-Kompetenzen lehnen wir ab auch aufgrund der bestehenden Demokratiedefizite in der EU ab. Dies gilt auch für den Bereich der Wohnungspolitik (siehe oben). Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bedingungen auf den nationalen Wohnungsmärkten in der EU, sollte es gemäß dem Subsidiaritätsprinzip den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, bestmögliche Transparenz- und Schutzregelungen für Mieter umzusetzen, die den örtlichen Bedingungen auf den Wohnungsmärkten und rechtlichen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten gerecht werden.