DIE LINKE
Die Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbremse treten schon 2025 wieder außer Kraft. Werden Sie sich für eine Verlängerung stark machen?
Ja. Bereits 2014 und 2021, also einige Jahre bevor die Staatsregierung die Kappungsgrenze und später dann die Mietpreisbremse eingeführt hat, hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag jeweils entsprechende Anträge (Kappungsgrenze 2014, Mietpreisbremse 2021) in den Landtag eingebracht und Druck gemacht, damit die Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse endlich auch in Sachsen eingeführt wird. Wir werden dranbleiben und immer wieder einfordern, dass die beiden Instrumente in Sachsen eingesetzt werden.
Zuletzt wurde von der Landesregierung eine Rechtsgrundlage für Zweckentfremdungsverbote erlassen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt diese schwach aus. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Ja, unbedingt. Bereits 2021 hat die Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung des Zweckentfremdungsverbotes in den Sächsischen Landtag eingebracht, der deutlich schärfere Regelungen beinhaltete. Bei der Abstimmung im Landtag zu dem nun geltenden Gesetz haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der Verschärfungen vorsah, darunter z.B. die Aufnahme weiterer Zweckentfremdungstatbestände wie Verwahrlosung und Unbrauchbarmachung von Wohnraum oder die Vermietung an Gewerbe und eine finanzielle Förderung der Kommunen, damit diese in die Lage versetzt werden, die Umsetzung der Regelungen kontrollieren zu können. Leider wurde der Änderungsantrag nicht
beschlossen.
Wir werden weiter Druck machen, damit die Möglichkeiten zur Eindämmung massiver Mietenanstiege in den Ballungsgebieten ausgeschöpft werden.
Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen?
Um Sozialwohnungen zu schaffen, die schwächelnde Baubranche anzukurbeln und Fachkräfte zu halten, muss der Freistaat gerade in der jetzigen Situation deutlich stärker in den Sozialen Wohnungsbau investieren. Hierzu haben wir immer wieder eingefordert, dass die Förderrichtlinien höhere Zuschüsse vorsehen und auch Darlehen als Förderoption aufgenommen werden.
Zudem werden in Sachsen die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau seit Jahren nicht ausgegeben. Viele Jahre floss kein einziger Euro der Bundesmittel in den sozialen Wohnungsbau. Mittlerweile kommt ein Teil davon an, aber noch immer nicht alle Mittel, die zur Verfügung stehen. Hier haben wir immer wieder eingefordert (u.a. mit zahlreichen Kleinen Anfragen im Landtag sowie mit einem Antrag), dass diese Mittel vollständig in den Sozialen Wohnungsbau fließen.
Bei den Verhandlungen zum laufenden Doppelhaushalt hat unsere Fraktion beantragt, , dass zusätzlich 250 Millionen Euro für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden sollen.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Freistaat selbst als Wohnungsmarktakteur aktiv wird und eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründet. Diese soll als Partnerin von kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften agieren und beispielsweise kommunalen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, zur Seite stehen und (zeitweise) einsteigen, um öffentliche Wohnungen auch im öffentlichen Bestand zu halten. Weiterhin soll die Landeswohnungsbaugesellschaft kostengünstigen Wohnraum schaffen. Schließlich soll sie als Bindeglied fungieren und innovative Ansätze im preisgünstigen Wohnungsbau, barrierefreiem Wohnungsbau und klimaneutralen Bauen bündeln und in die Fläche bringen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen sind bereits mit einer Landeswohnungsbaugesellschaft aktiv. Diesem Vorbild wollen wir folgen.
Sollte allein die Erhöhung der Förderung von sozialem Wohnbau nicht ausreichen, welche alternativen Maßnahmen halten Sie dann für sinnvoll?
Dafür wollen wir nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft gründen – siehe die Antwort auf Frage 3.
Das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Leipzig und Dresden wird nicht nur durch Wohnungsneubau in den wachsenden Gemeinden aufgefangen werden können. Wichtig wäre eine Einbindung des Umlandes. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Um eine gute Verbindung zwischen den Großstädten und den Umlandgemeinden zu schaffen, ist die Anbindung an einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr unerlässlich. Ohne gute Zug- und Busverbindungen ist für viele ein Umzug ins Umland der Großstädte nicht denkbar. Ebenso notwendig sind gute Internetverbindungen, damit auch Homeoffice ohne Probleme machbar ist.
Schließlich braucht es auch soziale Infrastruktur, wie Schulen und Kitas, medizinische Praxen und Krankenhäuser. All das wurde jahrelang vernachlässigt. Das Fehlen einer guten Infrastruktur für die ganze Familie ist aber zwingend notwendig. Mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen bringen wir diese Themen immer wieder ein (u.a. ÖPNV-für-alle-Gesetz, Antrag medizinische Versorgung, Antrag Förderung Angebote Kinder und Jugendliche u.v.m.) Nicht zuletzt spielt auch das demokratische Klima eine Rolle. Das Erstarken rechtsextremer Strukturen und mangelnde Unterstützung für zivilgesellschaftliche Initiativen schrecken viele Menschen ab, einen Umzug in kleinere Gemeinden anzugehen. Daher wollen wir massiv in Demokratieprojekte, Gleichstellungs- und Migrationsprojekte gerade im ländlichen Raum investieren.
Welche Antworten haben Sie auf den fortschreitenden Strukturwandel im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt Wohnen und der dort voranschreitenden Abwanderung. Ändert sich nichts Wesentliches, sollen laut aktueller Studie Landkreise bis zu 19 % ihrer Bevölkerung bis 2040 verlieren.
Kleine Gemeinden, der ländliche Raum und Mittelstädte in Sachsen sind nicht zuletzt aufgrund der geringeren Wohnkosten attraktiv. Hier lassen sich Wohnvorstellungen verwirklichen, die in den Ballungsgebieten kaum möglich oder finanzierbar wären. Hier sollte es aktive Förderungen geben.
Alles weitere entnehmen Sie der Antworten zur Frage 5
Was ist notwendig, um Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang zu bringen?
Nötig sind Förderprogramme, die auch auf Miethaushalte abzielen. Die Bundesregierung hat mit ihren Förderprogrammen zum Klimaschutz im Bau vor allem Einfamilienhäuser im Sinn. Mieterinnen und Mieter werden leider häufig ausgeklammert. Sachsen aber ist ein Land der Mieterinnen und Mieter: In keinem anderen deutschen Flächenland wohnen so viele Menschen zur Miete. Je niedriger das Einkommen ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, zur Miete zu wohnen. Hohe Energiepreise sind derzeit ein großer Faktor bei den Wohnkosten. Der Freistaat muss Maßnahmen zur Einsparung von Energie, zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und vor allem kleinteilige, dezentrale Lösungen, die die Energiekosten im Wohnen senken, in hohem Maße fördern – und zwar vor allem so, dass einkommensschwache Haushalte davon profitieren. Auch hier hat unsere Fraktion im Landtag mittels parlamentarischer Initiativen eigene Vorschläge in die Debatte und die Haushaltsverhandlungen eingebracht.
Die zuletzt erhebliche Inflation hat gezeigt, dass dringend mieterschützende Nachbesserungen an der Indexmiete erforderlich sind. Wie will sich Sachsen für mehr Mieterschutz auf Bundesebene in Mietverträgen mit Indexmiete einsetzen?
Indexverträge gehören abgeschafft. Es ist ein Unding, dass eine Mietvertragsform entwickelt wurde, die an bestehenden Mietrechten vorbeigeht (bspw. Mietpreisbremse) und eine automatische Inflationsanpassung vorsieht. Im Bundesrat muss sich Sachsen dafür stark machen, dass diese Vertragsform verboten wird.
Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung stellt sich als erhebliches Risiko dar. Problematisch ist insbesondere die Missbrauchsmöglichkeit. Halten Sie ein Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB oder eine verlängerte Kündigungsfrist nach § 577a Abs. 2 BGB für sinnvoll?
Ja. Beides halten wir für sinnvoll, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Leipzig und Dresden. In beiden Städten gibt es hierzu auch bereits Initiativen, angeregt durch Linke Stadtratsfraktionen bzw. die Linke Beigeordnete. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Regelungen zum Tragen kommen.