Bündnis 90/Die Grünen
1. Die Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbremse treten schon 2025 wieder außer
Kraft. Werden Sie sich für eine Verlängerung stark machen?
Antwort:
→ Ja. Beide Verordnungen halten wir insbesondere in Großstädten mit Wohnungsknappheit für sinnvoll und wichtig. Insbesondere die Kappungsgrenzenverordnung trägt dazu bei, dass die große Vielzahl an Bestandsmietverträgen vor noch schneller steigenden Mieten geschützt werden. Für die Mietpreisbremse müssen Ausnahmeregelungen für Vermieterinnen und Vermieter reduziert werden. Dafür setzen wir uns ein.
2. Zuletzt wurde von der Landesregierung eine Rechtsgrundlage für Zweckentfremdungsverbote erlassen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt diese schwach aus. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
→ Im Rahmen der Kompromissfindung in der aktuellen Regierungskoalition scheiterte eine stärkere Ausgestaltung am Veto der CDU. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns im Falle einer weiteren Regierungsbeteiligung dafür ein, die in Sachsen ausgelassenen Punkte, wie beispielsweise die Zweckentfremdung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke, im Gesetz zu ergänzen. Auch bei der Handhabung durch die Kommunen und den Möglichkeiten, Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu identifizieren und zu ahnden, wollen wir nachschärfen.
3. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen?
Antwort:
→ An erster Stelle steht, dass Sachsen weiter die Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau kofinanziert. Darüber hinaus setzen wir uns für die regelmäßige Anpassung der Fördersätze ein. Neben dem Mietkostenzuschuss wollen wir zukünftig auch einen Baukostenzuschuss etablieren, damit Projekte angegangen werden. Gleichzeitig halten wir es für erforderlich, die Belegungsbindung zu verlängern. Wenn mit Steuermitteln geförderte Wohnungen entstehen, sollen sie auch langfristig für die Bedarfsgruppen zur Verfügung stehen und nicht nach Ende der Bindungsfrist von derzeit 15 Jahren in den regulären Wohnungsmarkt übergehen. Für eine Lobby für sozialen Wohnungsbau in Sachsen braucht es starke Grüne, die auch aktiv gegen den Sparkurs des CDU Finanzministeriums ankämpfen, der unter anderem den sozialen Wohnungsbau in Sachsen weiterhin blockieren würde.
4. Sollte allein die Erhöhung der Förderung von sozialem Wohnbau nicht ausreichen, welche alternativen Maßnahmen halten Sie dann für sinnvoll?
Antwort:
→ Wir BÜNDNISGRÜNE halten neben einem möglichen Baukostenzuschuss weiterhin auch die Möglichkeit des Ankaufs von Belegungsrechten für eine sinnvolle Variante, mehr Sozialwohnungen in den Städten zur Verfügung zur haben. Die Bundesfördermittel lassen dies jedoch nicht zu. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Freistaat Sachsen eigene Mittel zu diesem Zweck aufwenden wird.
5. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Leipzig und Dresden wird nicht nur durch Wohnungsneubau in den wachsenden Gemeinden aufgefangen werden können. Wichtig wäre eine Einbindung des Umlandes. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Antwort:
→ Wir wollen die Stadt-Umland-Beziehungen auf vielen Ebenen stärken. Besonders wichtig ist uns der Ausbau von zuverlässigen und gut getakteten ÖPNV-Verbindungen. Weitere SBahnverbindungen ins Umland sind es wert, gedacht zu werden. Regionalplanerisch muss darauf geachtet werden, dass auch in den Umlandgemeinden der großen Städte am Grundsatz der Innen- vor Außenentwicklung festgehalten wird. Die Attraktivität des Wohnens und Lebens im kreisfreien Raum muss gefördert werden, Modelle wie das Mehrgenerationenwohnen kann insbesondere im ländlichen Raum ein Modell werden.
6. Welche Antworten haben Sie auf den fortschreitenden Strukturwandel im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt Wohnen und der dort voranschreitenden Abwanderung. Ändert sich nichts Wesentliches, sollen laut aktueller Studie Landkreise bis zu 19 % ihrer Bevölkerung bis 2040 verlieren.
Antwort:
→ Diese komplexe Frage lässt sich nicht allein wohnungspolitisch beantworten. Wir unterstützen die Transformation von Industrie und Gewerbe hin zu CO2-neutralen Prozessen. Auf diese Weise können Arbeitsplätze erhalten und neu geschaffen werden. Der bereits jetzt eingetretene Mangel an Arbeitskräften kann und muss durch Zuwanderung abgefedert werden. Ziel ist es, notwendige Strukturen für Integration und Qualifizierung bereitzustellen. Außerdem wollen wir durch ein gutes Angebot an sozialer und kultureller Infrastruktur dafür sorgen, dass Menschen gern in den ländlichen Regionen des Freistaats leben. Für den Erhalt der Identität unserer Orte muss der Schwerpunkt ganz klar auf der Sanierung und dem barrierefreien Umbau der vorhandenen Bausubstanz liegen.
7. Was ist notwendig, um Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang zu bringen?
Antwort:
→ Wir setzen uns auf Bundes- und Landesebene für Fördermittel für energetische Gebäudesanierung ein. Mittelfristig bedeuten Gebäude mit einem niedrigen Energiestandard deutlich höhere Nebenkosten für die Heizung, deshalb wirken Investitionen in die Gebäudehülle langfristig kostensenkend. Der Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung (bspw. Wärmepumpen) wird vom Bund bis zu 70% gefördert. Im Neubau ist zudem sinnvoll, wieder kleinere Wohneinheiten anzubieten. Die deutlich höhere Wohnfläche pro Kopf (1991: 29,2 m²/Person, 2022: 44,8 m²/Person) bedeutet aus Sicht des Klimaschutzes einen höheren Verbrauch an Ressourcen sowohl beim Bau dieser Wohnungen als auch bei dem Energieaufwand für Heizen, Kühlen und Warmwasserbereitung. Außerdem fordern wir vom Bund die Einführung des im Koalitionsvertrages vereinbarten Klimageldes. Sozialverträglicher Klimaschutz muss Einkommensunterschiede bei der Förderung beachten.
8. Die zuletzt erhebliche Inflation hat gezeigt, dass dringend mieterschützende Nachbesserungen an der Indexmiete erforderlich sind. Wie will sich Sachsen für mehr Mieterschutz auf Bundesebene in Mietverträgen mit Index-miete einsetzen?
Antwort:
→ Aus unserer BÜNDNISGRÜNEN Sicht ist es nötig, die Indexmiete stärker zu regulieren. In Betracht kommt somit beispielsweise eine Deckelung von bestehenden und Beschränkung von neuen Indexmietverträgen. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene sowie länderübergreifend ein.
9. Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung stellt sich als erhebliches Risiko dar. Problematisch ist insbesondere die Missbrauchsmöglichkeit. Halten Sie ein Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB oder eine verlängerte Kündigungsfrist nach § 577a Abs. 2 BGB für sinnvoll?
Antwort:
→ Ja, beide Regelungen sind sinnvoll und sollten stärker zum Einsatz kommen. Aktuell laufen viele Sperrklauseln von Kaufverträgen aus, sodass eine neue Welle von Eigenbedarfskündigungen zu erwarten ist. Für betroffene Mieterinnen und Mieter entstehen dadurch vielfach große Probleme, da in vergleichbarer Lage und Größe meist nur deutlich teurere Wohnungen zu finden sind.